§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vermittlung von Showacts für Veranstaltungen und Shows jeglicher Art.

§ 2 EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
Der Auftraggeber / Veranstalter ist damit einverstanden, dass seine Daten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) durch die Agentur elektronisch gespeichert werden. Die Daten sowie die Texte, die uns elektronisch übermittelt wurden, werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutzgesetz.

§ 3 VERTRAG /AUFTRAGSBESTÄTIGUNG- UND STORNIERUNG
§ 3.1 Die Angebote der Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich.
§ 3.2 Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung/Buchungsbestätigung und ist um Missverständnisse zu vermeiden nach der Verhandlung über eine Veranstaltung schriftlich und ist (per E-Mail, Brief oder SMS) von der Agentur zu übermitteln und gilt mit Erhalt als bestätigt.
§ 3.3 Diese Auftragsbestätigung sollte folgendes enthalten: das Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), die Höhe des Honorars und die Anzahl der gebuchten Tänzerinnen und Tänzer gegebenenfalls mit Künstlernamen.
§ 3.4 Sobald der Auftrag von der Agentur schriftlich bestätigt wurde (Auftraggeber und Auftragnehmer per E-Mail, Brief oder SMS) ist der Auftrag verbindlich.
§ 3.5 Stornogebühren
50% Stornogebühr bei Stornierung bis 1 Wochen vor dem Auftrittsdatum.

Wird eine Buchung zwischen einer Woche und einem Tag vor Auftrittsdatum storniert, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 75% der vereinbarten Gage an.

100% Stornogebühr bei Stornierung am Tag der Veranstaltung.
Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) eingereicht werden.
Eine Erstattung der Anzahlung ist bei Stornierung seitens des Kunden leider nicht möglich.

§ 3.6 Eine Stripshow/Showdarbietung ist nicht Standort, Anlass oder Personenanzahl bezogen. Sollte eine Stripshow/Showdarbietung wegen fehlender Genehmigung, schlechtem Wetter, politischen Entscheidungen, höherer Gewalt oder ähnlichem nicht stattfinden können, hat der Kunde kein Recht auf kostenfreie Stornierung. Es fallen pauschal 60,00 € für den bis dahin entstandenen Buchungsaufwand, Ausfall, etc. der Agentur an.

§ 3.7 Widerrufsrecht gemäß Paragraph 355 BGB Fernsabsatzverträge entfällt. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

§ 4 VOM AUFTRAGGEBER ZU GEWÄHRLEISTENDE RAHMENBEDINGUNGEN
§ 4.1 Die von der Agentur vermittelten Tänzerinnen und Tänzer erhalten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen freien Zutritt.
§ 4.2 Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich den vermittelten Tänzerinnen und Tänzern eine geeignete Umkleidemöglichkeit (im Winter wenn möglich beheizt) zur Verfügung zu stellen.
§ 4.3 Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich die Sicherheit der vermittelten Tänzerinnen und Tänzer während der Veranstaltung zu gewährleisten und trägt die Verantwortung für eventuelle Übergriffe und unsittliche Handlungen.

§ 5 PREISE, BEZAHLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
§ 5.1 Die Preise gestalteten sich je nach Veranstaltung, Tänzer/in, Aufwand der Show und des Showkostüms. Diese werden bei der Auftragsbesprechung festgesetzt und sind mit der Auftragsbestätigung bindend. Fahrtkosten sind in den verhandelten Preisen enthalten.
§ 5.2 Die Bezahlung hat entweder in Bar vor Ort an die jeweiligen Tänzerinnen und Tänzer zu erfolgen, per Vorkasse oder für Geschäftskunden durch Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf die Bankverbindung der Agentur.
§ 5.3 Sollte dies nicht geschehen, behält sich die Agentur das Recht vor, nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist, ohne weitere Mahnungen, den überfälligen Betrag gerichtlich einzufordern. Kosten des Verfahrens sind hierbei vom Schuldner zu tragen.
§ 5.4 Absprachen bezüglich der Abrechnung, Gage, Art der Auszahlung, Rechnungen usw. sind ausschließlich mit der Agentur und nicht mit dem Künstler/in zu klären.

§ 6 JUGENDSCHUTZ
Für den Jugendschutz hat der Auftraggeber / Veranstalter Sorge zu tragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Shows und Darbietungen der Tänzerinnen und Tänzer einen erotischen Charakter haben. Ob Personen unter 18 Jahren der Eintritt zur Veranstaltung gewährt wird, liegt im Ermessen des Auftraggebers / Veranstalters. Eventuelle Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen die Agentur wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher ausgeschlossen.

§ 7 GEMA-GEBÜHREN UND KSK
Sämtliche Abgaben wie z.B. KSK, GEMA-Gebühren (bei öffentlichen Veranstaltungen) usw. sind Sache des Auftraggebers / Veranstalters und sind auch von diesem zu entrichten, da strip-guide24.de nur als Vermittler fungiert.

§ 8 FOTOS, VIDEOS VON DER VERANSTALTUNG
§ 8.1 Fotos dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Künstlers gemacht werden und keinesfalls veröffentlicht werden.
§ 8.2 Aufzeichnungen die durch uns genehmigt von unseren Tänzerinnen und Tänzern während dem Auftritt gemacht wurden, sind der Agentur auf Wunsch unentgeltlich für eigene Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.
§ 8.3 Aufzeichnungen jeglicher Art öffentlich freizugeben ist verboten. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.

§ 9 HAFTUNG
§ 9.1 Bei Ausfall des Künstlers am Tag der Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen wie z.B. Unfall auf dem Weg zum Auftritt, Autobahnsperrung, Krankheit, Naturkatastrophen oder unzumutbare Wetterverhältnisse haftet die Agentur nicht und ist von jeglichen Regressforderungen befreit.
§ 9.2 Die Agentur ist bei Verhinderung des gebuchten Künstlers / der gebuchten Künstlerin berechtigt, auch ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen.
§ 9.3 Für jegliche materielle bzw. personelle Schäden, welche zwischen Auftraggeber und Künstler entstehen, haftet strip-guide24.de nicht, da strip-guide24.de lediglich als Vermittlungsagentur fungiert und bei einer Vermittlung kein Arbeitsverhältnis entsteht.
§ 9.4 Reklamationen gleich welcher Art sind direkt im Anschluss an die Erbringung der gebuchten Dienstleistung an den Künstler oder die Künstlerin vor Ort zu stellen. Zu einem späteren Zeitpunkt vorgebrachte Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
§ 9.5 Der Tänzer meldet sich einen Tag vor der Veranstaltung, sollte das nicht passieren ist die Agentur unverzüglich zu kontaktieren, da sonst eventuell nicht mehr rechtzeitig für Ersatz gesorgt werden kann und der Buchungsaufwand von 60 Euro trotzdem in Rechnung gestellt wird.


§ 10 VERÖFFENTLICHUNG DER DATEN VON STRIP-GUIDE24.DE

§ 10.1 Wenn nicht anderweitig und schriftlich von strip-guide24.de zu verstehen gegeben, ist es ausdrücklich verboten Fotos, Ausschnitte der Webseite, Dateien oder Dokument, zu kopieren, zu drucken, zu verteilen oder in jeglicher Art und Weise zu veröffentlichen. Weder kommerziell noch unkommerziell. Zuwiderhandlungen haben rechtliche Konsequenzen.

§ 11 AUFTRITTSZEIT (ZEITSPANNE)
§ 11.1 Da es verkehrsbedingt zu Verspätungen kommen kann, besteht eine Karenzzeit (Zeitspanne) von bis zu 60 Minuten. Diese eventuellen Verspätungen stellen keinen Mangel dar und lassen keine Ansprüche auf Schadensersatz begründen.

§ 12 SALVATORISCHE KLAUSEL
§ 12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.

§ 13 Für Künstler Tänzer die nicht an unsere AGB gebunden sein möchten, dürfen sich nicht bewerben oder den Service von Strip-guide24 nutzen, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Andernfalls gelten unsere AGB als anerkannt und zugestimmt.
§ 13.1 Stripper, Stripperinnen, Gogo-Tänzer Gogo-Tänzerinnen und sonstige Bewerber bzw. Bewerberinnen (nachfolgend Akteure bzw. Akteurin genannt) können sich durch Einsenden von Bild- und Datenmaterial um Aufnahme in unsere Datenbank bzw. Platzierung auf unserer Website bewerben. Strip-guide24 erstellt kostenfrei ein Profil für den Bewerber bzw. für die Bewerberin (Akteur bzw. Akteurin) bundesweit.
Die Aufnahme & Onlinestellung des Profils eines Akteurs bzw. einer Akteurin auf unserer Plattform Strip-guide24.de ist kostenlos. Wegen anfallenden SEO Arbeiten ist die Löschung des Profils, auf Wunsch des Akteurs kostenpflichtig und wird pauschal mit 100,00€ abgegolten. Die Löschung erfolgt unmittelbar nach Eingang der Zahlung bzw. bis spätestens am 3. Werktag nach Zahlungseingang.
§ 13.1 Strip-guide24.de, ist berechtigt mit dem eingereichten Bildmaterial Werbung zu platzieren, es sei denn es wird bei Bewerbung (nicht im Nachhinein) ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Mit dem Einreichen des Bildmaterials und der Bewerbung gilt dies als zugestimmt. Mit der Bewerbung bestätigt der Akteur/in, dass die gesendeten Fotos frei von Rechten Dritter sind und diese zwecks Vermittlung, auf der Internetseite Strip-guide24 sowie für Werbezecke veröffentlicht und genutzt werden dürfen. Der Akteur/in bestätigt, dass sollte Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung kommen diese vom Akteur/in in voller Höhe übernommen wird.

§ 13.2 Eigenwerbung

Der Akteur/in arbeitet bei Auftragsvergabe ausschließlich im Namen der Agentur. Dies verpflichtet den Akteur/in, zur Verteilung der Visitenkarten und Kontaktdaten von Strip-guide24

Dem Akteur/in ist untersagt, private und Geschäftliche Kontakte zum Kunden oder Gästen zu haben. Dies beinhaltet auch die Aufnahme in die Freundesliste von Soziale Netzwerken wie Facebook, Studievz usw. Bei Verstoß fällt eine Konventionalstrafe in Höhe von 500 Euro an. Abwerbung durch den Kunden und Selbstvermittlung des Akteures/in an den Kunden ist untersagt bei einem Verstoß fällt eine Konventionalstraße in Höhe von 500 Euro an.

Der Akteur/in verpflichtet sich keine internen Informationen an Dritte (Kunde, andere Akteur/in, Gäste) weiter zu geben. Dies beinhaltet auch die Auskunft über Gagen, Anzahl der Aufträge etc.

Davon ausgenommen sind die für die Rechnungsstellung gegenüber privaten Auftraggebern (§ 13 BGB) erforderlichen gesetzlichen Mindestangaben auf der Rechnung des Akteurs.

§ 13.3 Auftragsannahme

Der Akteur/in steht in der Pflicht, pünktlich am Auftragsort zu erscheinen. Ist es dem Akteur nicht möglich, pünktlich am Veranstaltungsort einzutreffen, hat er unverzüglich den Kunden/Auftraggeber und die Agentur schriftlich oder mündlich davon in Kenntnis zu setzen. Ist dem Akteur/in dies nicht möglich und der Auftrag kommt nicht oder nur halb zustande, muss der Akteur/in, der Agentur dennoch die Provision in voller Höhe zahlen. Auch Schadensersatzansprüche seitens des Kunden werden in vollem Umfang an den Akteur/in weitergeleitet und müssen vom Akteur/in getragen werden. Höhere Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) befreit den Akteur/in von diesem Punkt nur dann, wenn Beweise wie Unfallbericht, Krankenschein etc. vorgezeigt werden kann. Dies muss spätestens 3 Tage nach Absage bzw. Vorfall schriftlich an die Agentur per Einschreiben gesendet werden.